Event Lexikon
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Das allbuyone Event Lexikon erklärt Begriffe, fachliche Ausdrücke und gängige Bezeichnungen aus der Eventbranche.
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Brandverhalten

Als Brandverhalten bezeichnet man Einteilungen, die das Verhalten von Stoffen und Materialien beschreiben, die einem Brand ausgesetzt sind.
Das Brandverhalten wird in verschiedene Baustoffklassen eingeteilt. Unter diese fallen die nicht brennbaren Stoffe, deren Bezeichnung A1 und A2 ist und die brennbaren Baustoffe. Diese sind B1, die schwerentflammbaren Stoffe, B2, normalentflammbare Stoffe und B3, leichtentflammbar. Die Baustoffklassen werden in Deutschland durch die DIN 4102-1 geregelt. Ein neueres Klassifizierungssystem reglet die EU-Norm EN 13501. In Deutschland gibt fünf verschiedene Baustoffklassen von A1-B3.

Die Baustoffklassen A1 und A2 sind kennzeichnend für nicht brennbare Stoffe, Baustoffklasse B beinhaltet brennbare Baustoffe.
Die Einteilung der Baustoffe erfolgt entweder durch die Kennzeichnung des Stoffes oder deren Packung. Baustoffe der Klasse A1 sind ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht, genauso wie Holz und Holzwerkstoffe, die bestimmte Kriterien erfüllen (Rohdichte von mindestens 400 kg/m³ und Dicke von mindestens 2mm).
Die Zuweisung der Baustoffklassen wird durch ein Prüfzeugnis, einen Prüfbescheid mit Prüfzeichen und die Einordnung in die DIN 4102-4 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen nachgewiesen. Durch Beschichten der Oberfläche eines Baustoffes zum Beispiel kann sich das nachgewiesene Brandverhalten verändern. Daher wird auf den Prüfzeichen der Klasse A und B1 eingetragen für welchen Baustoff bzw. für welchen Verbund die Prüfung durchgeführt wurde.

Baustoffe der Klasse A1

Baustoffe der Klasse A1 sind nicht brennbare Stoffe wie zum Beispiel Sand, Kies, Ton, Lehm, Steine, Mineralien, Zement, Gips, Beton, Glas und Metalle.

Baustoffe der Klasse A2

Baustoffe der Klasse A2 entzünden sich nicht von selbst, aber enthalten in geringen Maßen brennbare Anteile. Dazu gehören zum Beispiel Gipskartonplatten und Gipsfaserplatten.

Baustoffe der Klasse B1

B1 Baustoffe sind in der Regel brennbar, dürfen aber nach dem Erlöschen der Brandquelle nicht weiter brennen. Die Stoffe der Baustoffklasse B1 sind nach 1402-1 schwer entflammbar.
Baustoffe der Klasse B1 können unter anderem Holzwolle-Leichtbauplatten, Gipskartonplatten, PVC- Bodenbeläge (DIN 16951), Eichen-Parkettfußböden oder Wärmeputzsysteme sein.

Baustoffe der Klasse B2

Baustoffe nach B2 können durch Zündquellen entflammbar sein und brennen abhängig von verschiedenen Bedingungen alleine weiter. Baustoffe nach B2 sind zum Beispiel Holz und Holzwerkstoffe (es sei denn diese sind nach B1 klassifiziert), PVC Fußbodenbeläge (DIN 16951), Linoleum Beläge, elektrische Leitungen oder Textile Fußbodenbeläge.

Baustoffe der Klasse B3

Baustoffe der Klasse B3 sind brennbare Stoffe, die sich bereits von kleinen Zündquellen entflammen lassen und ohne Wärmezufuhr mit steigender Geschwindigkeit weiter brennen. Stoffe nach B3 stellen ein hohes Brandrisiko dar und dürfen bei Errichtung oder Veränderung baulicher Anlagen mit wenigen Einschränken nicht verwendet werden. Baustoffe, die in keine andere Baustoffklasse eingeordnet werden können, werden als leichtentzündlich verstanden.

Alle Informationen in unserem Lexikon erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für den Einzelfall wird auf die rechtsberatenden Berufe verwiesen. Stand September 2016
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