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BGV A8 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift

BGV A8

BGV bedeutet Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die BGV A8 war eineUnfallverhütungsvorschrift: "Sicherheit- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz".

Als eine der ältesten Vorschriften regelte sie die Gesundheitsschutz- und Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz undwar zuletzt nur noch in Teilbereichen gültig. Die Vorschrift regelte u.a. die Gestaltung eines Flucht- und Rettungsplans undtraf eine Sicherheits- und Gesundheitschutzaussage über Sicherheitszeichen, wie beispielsweise Symbole (Bildzeichen) in bestimmter geometrischer Form und Farbe, Handzeichen, akustische Signale uvm.

Konkret sind dies:

  • Verbots- und Gebotszeichen
  • Warnzeichen
  • Rettungszeichen
  • Brandschutzzeichen
  • Hinweiszeichen
  • Bildzeichen
  • Zusatzzeichen und Kombinationszeichen
  • Leuchtzeichen, Schallzeichen, Sprechzeichen
  • Handzeichen
  • Sicherheitsfarbe

Die BGV A8 ist seit 1. November 2012 außer Kraft gesetzt, die wesentlichen Inhalte werden durch die aktuelle ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" abgedeckt. 

BGV A8 / DGUV Vorschrift 9 

Die BGV A8 wurde zuletzt im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) aufgrund des Zusammenschlusses der Berufsgenossenschaften und öffentl. Unfallversicherer mit folgend neuer Bezeichnung „DGUV / Vorschrift 9“ geführt.

BGV A8 ersetzt durch ASR A1.3

Die BGV A8 / DGUV Vorschrift 9 wurde von der ASR A1.3 abgelöst. Diese ASR A1.3 ist eine technische Arbeitsstättenregel, in der neben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung auch die Umsetzung der Flucht- und Rettungswege definiert wird. Sie ist nahezu für alle Arbeitsstätten verbindlich.

Die neu überarbeitete Fassung vom März 2013 verweist auf neue Sicherheitszeichen der international gültigen DIN EN ISO 7010 sowie auf Zeichen der Restnorm 4844. Betriebe mit ASR A1.3 Kennzeichnung entsprechen den Bestimmungen der ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung), Im Schadensfall greift die Vermutungswirkung, da die Arbeitsstätten nach dem neuesten Stand der Technik ausgerüstet wurden.

Ist eine BGV A8 Kennzeichnung noch gültig?

Eine bestehende Beschilderung nach BGV A8 hat weiterhin ihre Gültigkeit. Die Zeichen können entsprechend der alten Vorschrift ersetzt bzw. hinzugefügt werden. Jedoch ist die Kombination von alten und neuen Sicherheitszeichen nicht möglich. 

In einem Betrieb mit bestehender BGV A8 Sicherheitskennzeichnung sollte eine Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Falls dabei festgestellt wird, dass kein ausreichender Schutz für die Arbeitnehmer besteht, sind neue Kennzeichen gemäß ASR A1.3 zu verwenden.

Für eine Neukennzeichnung am Arbeitsplatz ist ausschließlich die ASR A1.3 relevant. Dies gilt auch für die Erstausrüstung von An- oder Umbauten in Arbeitsstätten mit bereits vorhandener BGV A8 Kennzeichnung.

Alle Informationen in unserem Lexikon erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für den Einzelfall wird auf die rechtsberatenden Berufe verwiesen. Stand September 2016
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