AGBs für Unternehmer

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§ 1 Geltungsbereich unserer AGB
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich im Verhältnis gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
(3) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Wenn wir Angebote abgeben, sind diese freibleibend. Sie bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung oder Bestätigung mittels Telefax, um rechtlich verbindlich zu werden. Im Übrigen richten sich angebotene Preise nach § 6.
(2) Sämtliche Verträge kommen mit allbuyone GmbH, Zum Frenser Feld 1, 50127 Bergheim, zustande.
(3) Bestellungen des Kunden sind bindende Angebote. Die Angebotsannahme erfolgt durch Versendung der Ware oder ausdrücklich durch E-Mail oder in sonstiger Weise. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung bei uns stellt keine Annahme in diesem Sinne dar.
(4) Schriftliche Bestellungen, die eine vorangegangene telefonische Bestellung wiederholen, ohne ausdrücklich auf die Bestellung hinzuweisen, gelten als weitere Bestellung.
(5) Bei Bestellungen über den Onlineshop wird der Vertragstext nicht gespeichert.

§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen oder sonst zugänglichen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden vorab unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§ 4 Druckproduktion
(1) Daten, die für die Erstellung von Druckprodukten erforderlich sind (Druckdaten), sind vom Kunden in den von uns angegebenen Dateiformaten und Spezifikationen beizustellen. Zwingend zu berücksichtigen sind dabei die Inhalte und Vorgaben unserer Datenblätter. Wurden unsere Vorgaben für Druckdaten nicht eingehalten, haften wir nicht für diesbezügliche Mängel der Druckprodukte. Dasselbe gilt für mögliche Veränderungen (z.B. Farbveränderungen), die auf die Nichteinhaltung unserer Dateiformate und Spezifikationen durch den Kunden zurückzuführen sind.
(2) Die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Druckdaten obliegt allein dem Kunden. Eine inhaltliche oder technische Überprüfung der Druckdaten durch uns erfolgt nicht. Sofern die Druckdaten mit offensichtlichen, für jedermann erkennbaren Fehlern behaftet sind, die eine weitere Verarbeitung durch uns nicht erlauben, werden wir den Kunden auf diese Fehler hinweisen und Berichtigung verlangen.
(3) Liefert der Kunde trotz Aufforderung entsprechend berichtigte Druckdaten nicht oder nicht so rechtzeitig, dass vereinbarte Liefertermine eingehalten werden können, haften wir nicht für Schäden wegen Verzug der Leistung. Wir sind in diesem Fall nicht verpflichtet, den Druckauftrag auszuführen. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt in diesem Fall unberührt. allbuyone hat sich jedoch dasjenige anrechnen zu lassen, was sich allbuyone durch die Nichtausführung des Druckauftrags erspart hat.
(4) Beauftragt uns der Kunde, gelieferte Druckdaten an die Inhalte und Vorgaben unserer Datenblätter anzupassen, sind wir berechtigt, die vereinbarte Vergütung für diese Anpassungsaufwände in Rechnung zu stellen.
(5) Sofern der Kunde uns mit der Layouterstellung beauftragt, ist eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.
(6) Mit dem Versand der Druckdaten sichert der Kunde zu, dass er alle nötigen Rechte und Lizenzen für die Inhalte seiner Druckdaten besitzt. Der Kunde garantiert, dass die Druckdateien nicht gegen geltendes Recht, insbesondere Strafrecht, verstoßen. Der Kunde garantiert insbesondere, dass die Druckdateien und ihre Verwendung für das Produkt keine Urheber-, Marken oder andere Schutzrechte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
Wenn Rechte Dritter durch die Auftragsabwicklung verletzt werden, ist der Kunde verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter umfassend freizustellen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten der Rechtsvertretung einschließlich etwaiger Gerichtskosten. Der Kunde wird uns auf Verlangen bei der Abwehr der Ansprüche Dritte angemessen unterstützen.
(7) Der Kunde räumt uns zur Herstellung der Druckprodukte ein einfaches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Druckdateien ein. Dies schließt das Recht ein, diese zu vervielfältigen und zu bearbeiten bzw. durch einen Dienstleister vervielfältigen und bearbeiten zu lassen, soweit dies zur Erstellung des Druckprodukts erforderlich ist, sowie diese innerhalb seines Nutzungskontos zu speichern, falls vom Kunden so veranlasst.
(8) Komplexe Druckaufträge mit speziellen Konfektionen (Zugösen, Entlastungsband, Klett und Flauschlösungen, Türausschnitte, etc.) müssen vor Vertragsschluss schriftlich vom Kunden genauestens beschrieben werden. Sofern erforderlich, müssen uns Skizzen, die für ein Verständnis des gewünschten Druckprodukts erforderlich sind, zur Verfügung gestellt werden. Die vom Kunden erhaltenen Informationen werden von uns nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Auftrag kommt mit dem in der Auftragsbestätigung beschriebenen Inhalt zustande, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung, bzw. der in der Auftragsbestätigung genannten Frist, etwaige Fehler rügt.
(9) Die Frist für den Eingang der Druckdaten ist der jeweiligen Auftragsbestätigung zu entnehmen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann sich der Liefertermin nach hinten verzögern; dies ist vom Kunden zu akzeptieren. Sämtliche entstehende Kosten (Expresskosten, Kosten, die aufgrund von Lieferortänderungen oder Adressänderung entstehen) einer nachträglichen Auftragsänderung und/oder Anpassung werden dem Kunden weiterberechnet.

§ 5 Produktspezifische Besonderheiten
(1) Angaben im Onlineshop oder in sonstigen Beschreibungen betreffend Kostenschätzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- oder sonstiger Konstruktionsangaben bzw. technischer Daten der bestellten Ware können geringfügigen produktions- oder chargenbedingten Abweichungen unterworfen sein. Diese Abweichungen sind bei Sachen derselben Art üblich und erwartungsgemäß. Die gewöhnliche Verwendung ist dadurch nicht eingeschränkt, wenn und soweit diese den Verwendungszweck der betreffenden Ware nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen.
(2) Angaben über Eigenschaften der Ware sind reine Produktbeschreibungen und gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie von uns schriftlich in einem separaten Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben werden. Garantien sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch unsere Verpflichtungen im Einzelnen festgehalten sind. Allein das erkennbar große Interesse des Kunden am Vorhandensein bestimmter Produkteigenschaften begründet keine Garantie.
(3) Dem Kunden ist bekannt, dass die von ihm beauftragten Produkte je nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung Umwelteinflüssen ausgesetzt sein können und hierdurch Farb-/ und Materialveränderungen auftreten können. Diese Veränderungen der Produkte sind bei Sachen derselben Art üblich und erwartungsgemäß. Die gewöhnliche Verwendung ist dadurch nicht eingeschränkt. Wir behalten uns vor, unsere Materialien von verschiedenen Herstellern zu beziehen, wobei es insbesondere bei Druckprodukten zu geringfügigen Schwankungen des Grundmaterials und unserer Produktspezifikationen kommen kann.
(4) Geringfügige, technisch bedingte Farbabweichungen im Rahmen der Produktion zwischen Produkt und Vorlage, zwischen unterschiedlichen Aufträgen sowie einzelnen Fertigungsstücken innerhalb eines Auftrags, sind bei Sachen derselben Art üblich und erwartungsgemäß.
(5) Dem Kunden ist bekannt, dass es bei Erstellung von Druckprodukten und Stoffen insbesondere Vorhängen aufgrund von Handarbeit, Stoffverzug, Grundmaterialbeschaffenheit und Temperaturunterschieden während des Druckverfahrens technisch bedingt zu geringfügigen Schwankungen des Grundmaterials und zu geringfügigen Abweichungen des Endformates kommen kann. Leichte Abweichungen des Endformats, welche in einem Bereich von bis zu 1 % bei Platten und Folien, von bis zu 2 % bei PVC und von bis zu 5 % bei Stoffen fallen, sind bei Sachen derselben Art üblich und die gewöhnliche Verwendung dadurch nicht eingeschränkt.
(6) Der Kunde ist zur Überprüfung der Eignung der Produkte für die von ihm vorgesehene Verwendung verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet die Produkte entsprechend der jeweiligen Produktbeschreibung, den dort vorgesehenen Verwendungs- und Sicherheitshinweisen und ausschließlich im Rahmen der jeweils bestimmungsgemäßen Einsatzzwecke zu nutzen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Beschaffenheit des für den Einsatz vorgesehenen Untergrundes und der entsprechenden Montageanleitungen. Erforderlichenfalls hat der Kunde vorab geeignete Einsatztests durchzuführen. Wir haften nicht für Schäden, die durch fehlende Tests, unsachgemäße, zweckfremde oder sonst entgegen der jeweiligen Produktbeschreibung erfolgten Produktverwendung entstehen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige für den Produkteinsatz erforderliche Erlaubnisse oder Genehmigungen rechtzeitig einzuholen sowie die für den Produkteinsatz jeweils einschlägigen rechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

§ 6 Preise
(1) Wir sind jederzeit berechtigt, die auf unserer Website oder in Angeboten angegebenen Preise zu ändern, sofern und soweit dies ausschließlich dazu dient, das Äquivalenzinteresse zwischen der bestellten Ware und der hierfür vereinbarten Vergütung wiederherzustellen, weil sich die Bezugspreise der Ware beim Vorlieferanten geändert haben.  Wir werden dem Kunden die Preiserhöhung mindestens in Textform ankündigen.  

(2) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab unserem Lager in 84094 Elsendorf ausschließlich Versand und Verpackung.
(3) Zusatzkosten, die durch Expressaufträge entstehen, sind vom Kunden zu tragen. Dies gilt auch, wenn ein Expressversand erst nach der ursprünglichen Auftragserteilung gesondert vereinbart wird.

§ 7 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von acht Tagen ab Rechnungserstellung (nachgewiesen anhand des Rechnungsdatums) zu zahlen. Der Kunde stimmt zu, dass er ausschließlich eine elektronische Rechnung per E-Mail erhält. Es erfolgt kein Versand der Rechnung per Briefpost an den Kunden. Die Rechnungen werden dem Kunden kostenlos in elektronischer Form zur Verfügung gestellt (nachfolgend „e-Rechnung“ genannt). Der Kunde erhält eine an seine E-Mail-Adresse gerichtete e-Rechnung. Mit Erhalt dieser E-Mail gilt die e-Rechnung als zugegangen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
(2) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Erstattung der uns hierdurch entstandenen Schäden geltend zu machen, wenn der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den geschuldeten Kaufpreis nicht bezahlt. Während des Verzugs sind wir zur Ausführung weiterer Lieferungen nicht verpflichtet.
(3) Die Abrechnung, der auf unserer Webseite zustande gekommenen Verträge, deren Kaufpreiserfüllung durch Zahlung via Kreditkarte erfolgt, wird durch einen externen Zahlungsdiensteanbieter abgewickelt.


§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(2) Erhalten wir Nachricht, dass sich die Vermögens- oder Kreditverhältnisse des Kunden nicht unwesentlich verschlechtert haben, sind wir berechtigt, die Lieferung solange zurückzuhalten, bis der Kunde die Gegenleistung in bar bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.

§ 9 Erfüllungsort und Gefahrübergang
(1) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, ist die Ware vom Kunden an unserem Geschäftssitz abzuholen (Holschuld). Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald wir ihm mitgeteilt haben, dass die Ware ausgesondert ist und zur Abholung bereitsteht.
(2) Übernehmen wir die Versendung der Ware an den Kunden, sind wir nur verpflichtet, die Ware einer zur Versendung geeigneten Person (z.B. Frachtführer oder Spediteur) zu übergeben. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die jeweilige Ware oder einen Teil hiervon an den Transporteur übergeben haben. Verzögert sich die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder hat der Kunde die Verzögerung zu vertreten, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 10 Teillieferungen
Wir sind berechtigt, Teillieferungen und -leistungen zu erbringen. Bei Teillieferungen und -leistungen haben wir einen Anspruch auf anteilige Zahlung des Kaufpreises.

§ 11 Lieferverzug und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt den Erhalt aller von uns für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen vom Kunden voraus. Die von uns angegebenen Liefertermine entsprechen den Werktagen Montag bis Freitag und sind als voraussichtliche Zustellungstermine anzusehen. Wenn nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, gelten keine Fixtermine für die Leistungserbringung.
(2) Nicht zu vertreten haben wir Lieferverzögerungen, die auf höherer Gewalt oder ähnlichen Umständen beruhen, die uns eine rechtzeitige Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren (inkl. Streiks, Aussperrungen, unvorhersehbarer Personalmangel oder Mangel an Beförderungsmitteln, nicht von uns verschuldete unterbliebene Belieferung durch Lieferanten, Einschreiten von Regierungen oder Behörden, durch Pandemien verursachte Verzögerungen usw.). Derartige Verzögerungen berechtigen uns dazu, den Zeitpunkt der Lieferung in angemessenem Umfang zu verschieben. Sollte das Leistungshindernis auch nach sechs Monaten noch nicht behoben sein, so sind beide Parteien berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist und wir mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen haben. Wir werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen.

§ 12 Mängelprüfung und Beweislast
Unverzüglich nach der Lieferung hat der Kunde die Ware auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich dabei oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so muss uns der Kunde diesen Mangel unverzüglich schriftlich anzeigen. Die Anzeige muss den erkannten Mangel möglichst genau und ausführlich beschreiben und mit Fotos des Mangels belegt werden. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware bezüglich erkennbarer Mängel als genehmigt (§ 377 HGB), es sei denn, wir hätten Mängel bewusst verschwiegen. Die Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich andere als die vereinbarte Ware oder aber eine Mindermenge von uns geliefert wird.

§ 13 Mängelansprüche des Kunden
(1) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl erfolgt nach unserem billigen Ermessen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(2) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung angemessene Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Ware noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Im Übrigen nehmen wir im Falle der Nacherfüllung durch Nachlieferung die ersetzte Ware auf unsere Kosten zurück. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten werden nur erstattet, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar.
(3) Hinsichtlich der weitergehenden Mängelrechte des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden, falls die Ware an einen Verbraucher weiterveräußert werden, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Solche Rückgriffsansprüche bestehen jedoch nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung in § 14.

§ 14 Schadensersatz und Haftungsbeschränkungen
(1) Schadensersatzansprüche bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen.

(2) Keine Haftungsbeschränkung gilt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei der Verletzung von Leben, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln der Ware oder bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
(3) Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter.

§ 15 Verjährung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Kaufsache. Längere gesetzliche Verjährungsregelungen für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzungen bleiben vollumfänglich wirksam. Unberührt bleibt außerdem die Verjährung gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz.


§ 16 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher jetziger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf dieser Ermächtigung zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Dies gilt nur gegenüber Unternehmern.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Ware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Entsprechendes gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gelten im Übrigen § 16 (2) und (3) entsprechend.
(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 17 Datenschutz
Wir speichern und nutzen die Daten zur Abwicklung der abgeschlossenen Vertragsbeziehung und der weiteren Pflege der Kundenbeziehung. Die Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung. Eine ausführliche Erklärung zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 18 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges

(1) Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, gerichtliche Schritte gegen den Kunden an seinem Wohnsitzgericht einzuleiten.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(3) Soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ist deutsches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(4) Der nach Maßgabe dieser AGB geschlossene Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, sofern vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 

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