Motiv: | Notausgang rechts |
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Maße: | 3,41 m x 1,76 m |
Qualität: | schwer entflammbar nach DIN 4102-B1 |
Motiv: | Notausgang rechts |
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Maße: | 3,41 m x 1,76 m |
Qualität: | schwer entflammbar nach DIN 4102-B1 |
Zur Fluchtwegsicherung auf Veranstaltungen lassen sich die international verständlichen Banner Notausgang sicher einsetzen. Die Rettungszeichen in Kombination mit einem Richtungspfeil zu den Fluchtwegen entsprechen der weltweit geltenden Norm für Warn- und Sicherheitszeichen. Die Notausgangsbanner sind nach DIN EN ISO 7010 bedruckt. Das Bauzaunbanner Notausgang erfüllt die Anforderungen der MVStättVO § 6 (6) in der es heißt, dass „Ausgänge und Rettungswege durch Sicherheitszeichen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet werden müssen".
Das zu ca. 20% winddurchlässige Banner für den Bauzaun ist absolut reißfest und formstabil. Das Material ist wetterfest, UV-beständig sowie schwer entflammbar (B1 nach DIN 4102). Zur einfachen Befestigung sind die Bauzaunbanner rundum geöst. Die Fluchtwegskennzeichnung ist im Falle eines Notfalls schon von Weitem gut sichtbar und weist Ihren Besuchern sicher den Weg zu den Notausgängen.
Die Notausgangsbanner kaufen Sie in unserem Shop wahlweise mit Richtungspfeil rechts, links oder oben.
Zur sicheren Verwendung auf öffentlichen Events entspricht der Notausgangsbanner den feuerpolizeilichen Vorschriften, das Material ist schwerentflammbar B1 nach DIN 4102.
Wie müssen Notausgänge gekennzeichnet sein? Warn- und Sicherheitszeichen unterliegen seit Oktober 2012 einer international angeglichenen Norm, der EN ISO 7010. Sie ersetzt die bisher gültige DIN 4844 (BGV A8) für Rettungszeichen. Diese Vorschrift regelt das einheitliche Aussehen sowie die international verständliche Kennzeichnung von Rettungswegen und Sicherheitszeichen (ohne Text). Die günstigen Notausgangsbanner mit dem Fluchtwegsymbol sowie den richtungsweisenden Pfeilen sind nach der neuen Norm bedruckt. Die beiden alternativen Banner mit dem Aufdruck NOTAUSGANG und EXIT entsprechen nicht der Norm.
Laut MVStättVO § 6 (6) müssen „Ausgänge und Rettungswege durch Sicherheitszeichen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein." Das Notausgangsbanner erfüllt diese Vorschrift. Wenn Sie die Bauzäune zusätzlich mit Torrollen versehen, dann erfüllt der Notausgang auch die Vorschriften von § 9 (3) MVStättVO, in dem es heißt: "Türen müssen zu jeder Zeit leicht und in voller Breite geöffnet werden können."
Fahnen, Schilder und Banner für mehr Sicherheit: Notausgangsbanner mit Richtungspfeil kaufen Sie günstig bei allbuyone - Ihr Shop für die professionelle Eventausstattung in München. Persönliche Beratung unter: +49 89-122 89 06 22