FAQs
Warum fallen bei Lieferungen in Drittländer zusätzliche Kosten an?
Bei Lieferungen außerhalb der EU (sogenannte Drittländer) sind Zoll und Einfuhrsteuern gesetzlich vorgeschrieben. Diese Abgaben legt das jeweilige Empfängerland fest. Zusätzlich werden vom Versanddienstleister Bearbeitungsgebühren für die Importverzollung im Empfängerland berechnet.
Wer trägt die Einfuhrkosten?
Wir versenden nach dem Incoterm DAP ("Delivered At Place"). Das bedeutet: Wir liefern bis zu Ihrer angegebenen Adresse. Zoll, Einfuhrsteuern und Bearbeitungsgebühren werden vom Rechnungsempfänger getragen.
Wie werden die Einfuhrabgaben berechnet?
Die Berechnung übernimmt die Zollbehörde im Empfängerland. Grundlage ist der Gesamtwert der Sendung:
- Warenwert
- Versandkosten
Warum können die Kosten so unterschiedlich ausfallen?
Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Ziellandes sowie nach Warenwert und Versandkosten. Auch bei kleinen Bestellungen können durch Bearbeitungsgebühren verhältnismäßig hohe Kosten entstehen.
Was gilt für Sendungen mit einem Warenwert über 1.000 €?
Für diese Sendungen sind zusätzliche Ausfuhrdokumente und Zollformalitäten gesetzlich vorgeschrieben. Für solche Sendungen gelten strengere Zollvorschriften, die zu zusätzlichen Gebühren und einem höheren Verwaltungsaufwand führen können.
Was passiert, wenn Einfuhrabgaben nicht bezahlt werden?
Werden die Abgaben nicht beglichen, kann die Sendung vom Zoll oder Versanddienstleister zurückgehalten oder zurückgesendet werden. Eventuell anfallende Lager- oder Rücksendekosten gehen zu Lasten des Empfängers.