Notausgang & Sicherheitszeichen

Notausgang & Sicherheitszeichen

Eine gut sichbare Sicherheitskennzeichnung (z.B Notausgang, Rettungsweg und Brandschutzzeichen) sorgt für schnelle Hilfe im Notfall. Für ein Event lässt sich die Kennzeichnung vielseitig gestalten, die Produkte dafür - Schilder, Fahnen, Aufkleber und Banner mit Sicherheitszeichen sowie Fluchtwegschilder - können Sie in unserem Onlineshop bestellen. Natürlich entsprechen die Sicherheitskennzeichen den gängigen Normen. Seit 2013 gilt insbesondere die DIN EN ISO 7010 (ASR A1.3 ).

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3,99 €*/Stück
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Sicherheitskennzeichnung für Events

Safety first! In Arbeitsstätten, öffentlichen Einrichtungen sowie auf Produktion und Event - bei Unfällen oder im Brandfall muss mit einer gut sichtbaren Kennzeichnung für Sicherheit gesorgt werden, um im Notfall schnelle Hilfe und Rettung gewährleisten zu können. Eine den Vorschriften entsprechende Sicherheitskennzeichnung von Notausgang, Feuerlöscher & Co. sowie die Erstellung von einem Flucht- und Rettungsplan sind dabei essenzieller Bestandteil der Veranstaltungsplanung. Damit Besucher und Mitarbeiter wichtige Rettungsmittel, Erste-Hilfe- und Notfalleinrichtungen sowie die Notausgänge und Fluchtwege sofort und auf einen Blick erkennen, sollte die Sicherheitskennzeichnung optisch eindeutig verständlich und einheitlich gestaltet sein sowie in ihrer Ausführung den aktuell gültigen Normen und Vorschriften entsprechen. Diese sind u.a. die DIN EN ISO 7010 (ASR A1.3 ) (Technische Regeln für Arbeitsstätten / Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung).

Was sind Sicherheitszeichen?

Ob am Arbeitsplatz oder auf einer Veranstaltung – Rettungszeichen, Brandschutzzeichen und andere Sicherheitszeichen retten im Notfall Menschenleben. Laut ASR A1.3 ist ein „ Sicherheitszeichen ein Zeichen, das durch Kombination von geometrischer Form und Farbe sowie einem graphischen Symbol eine bestimmte Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage ermöglicht.“

Welche Sicherheitszeichen gibt es?

Zur sicheren Kennzeichnung in Arbeitsstätten, öffentlichen Einrichtungen sowie Versammlungsstätten unterscheidet man folgende Sicherheitszeichen:

Brandschutzzeichen (Kategorie F nach DIN EN ISO 7010)

Feuerlöscher ISO 7010Feuerlöscher ISO 7010

Brandschutzzeichen kennzeichnen Standorte und Geräte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen (z.B. Feuerlöscher), die für den Brandschutz von Wichtigkeit sind. Alle Zeichen, die den Brandschutz betreffen, sind quadratisch in ihrer Form und in der Sicherheitsfarbe rot gestaltet. Die Schilder haben einen weißen Rand sowie ein weißes Symbol. Die neuen Brandschutzzeichen zeigen als wesentliche Änderung zur "alten Norm" alle eine Flamme als zusätzliches Symbol auf. Einen umfassenden Überblick bietet Ihnen das Infoblatt Brandschutzzeichen.

Gebotszeichen (Kategoriezeichen M nach DIN EN ISO 7010)

Kopfschutz benutzen nach ISO 7010Gebotszeichen "Kopfschutz benutzen" nach ISO 7010

Ein Gebotszeichen dient der Verhütung von Unfällen. Es ist ein Sicherheitszeichen, welches eine bestimmte Verhaltensaufforderung enthält (z.B. Schutzbrille oder Gehörschutz tragen). Eine Beschilderung mit Gebotzeichen ist in der Farbe blau gestaltet, sie sind rund und weisen weiße Piktogramme auf. Einen umfassenden Überblick bietet Ihnen das Infoblatt Gebotszeichen.

Verbotszeichen (Kategoriezeichen P nach DIN EN ISO 7010)

Grafik Verbotsschild "Fotografieren verboten" nach ISO 7010Verbotszeichen "Fotografieren verboten" nach ISO 7010

Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, welches eine gewünschte Handlungsunterlassung kennzeichnet oder ein bestimmtes Verhalten, durch das eine Gefahr ausgeht (z.B. Rauchen verboten), untersagt. Verbotszeichen sind rund und verfügen über eine weiße Grundfarbe. Diese Schilder sind durch einen roten Rand und einen roten, querverlaufenden Balken gekennzeichnet. Die Symbole haben die Farbe schwarz. Einen umfassenden Überblick bietet Ihnen das Infoblatt Verbotszeichen.

 Warnzeichen (Kategorie C nach DIN EN ISO 7010)

Grafik Warnschild "Warnung vor elektrischer Spannung" nach ISO 7010Warnzeichen "Warnung vor elektrischer Spannung" nach ISO 7010

Ein Warnzeichen ist ein Sicherheitszeichen, welches eine Warnung vor einem potentiellen Risiko oder einer Gefahr (z.B. Quetschgefahr, Flamme, Hindernis) abbildet. Die Sicherheitszeichen sind in ihrer Hauptfarbe gelb gehalten und verfügen über eine dreieckige Grundform. Der Rand und das abgebildete Piktogramm wird in schwarz dargestellt. Einen umfassenden Überblick bietet Ihnen das Infoblatt Warnzeichen.

Rettungszeichen (Kategorie E nach DIN EN ISO 7010)

Grafik Rettungsschild "Rettungsweg rechts" nach ISO 7010Rettungszeichen "Notausgang rechts" nach ISO 7010

Rettungskennzeichen markieren Geräte, den Flucht- und Rettungsweg, einen Notausgang zur Rettung oder den Weg zu einer Erste-Hilfe-Einrichtung sowie die Einrichtung selbst. Rettungsschilder sind quadratisch oder rechteckig (Kombischilder mit Richtungspfeil), in ihrer Grundfarbe grün und zeigen ein weißes Piktogramm. Einen umfassenden Überblick bietet Ihnen das Infoblatt Rettungszeichen.

Die Beschilderung durch Rettungszeichen ist von besonderer Wichtigkeit für die Sicherheit einer Veranstaltung

Folgende Rettungsschilder gibt es:

  • Erste Hilfe
  • Notruftelefon
  • Sammelplatz
  • Notausgangsvorrichtung
  • Arzt
  • Defibrillator
  • Augenspüleinrichtung
  • Notdusche
  • Krankentrage
  • Notausstieg mit Fluchtleiter
  • Rettungsausstieg
  • Öffnung durch Linksdrehung, Öffnung durch Rechtsdrehung
  • Notausgang / Fluchtweg mit Pfeil (Kombischild mit Richtungspfeil links, rechts, aufwärts, abwärts)
  • Notausgang / Rettungsweg Fluchtrichtung links
  • Notausgang / Rettungsweg Fluchtrichtung rechts
  • Zusatzschild: Richtungspfeil (Pfeil links, rechts, auf- und abwärts)

Übrigens: Die ASR enthält nicht alle Zeichen, die den Arbeitsschutz betreffen. In den Normen DIN EN ISO 7017 sowie 4844-2 finden Sie auch sehr spezielle Sicherheitszeichen.

Zusatzzeichen

Bei einem Zusatzzeichen, ein gerade oder diagonal verlaufender weißer Pfeil auf einem grünen (bzw. roten) quadratischen Schild, handelt es sich um einen richtungsweisenden Wegweiser (Leitsystem). Diese Beschilderung muss jedoch mit anderen Schildern (z.B. Brandschutz, Notausgang, Notausstieg) kombiniert und darf nicht als einzelnes Schild montiert werden, da es laut ISO 7010 nicht als eigenständiges Rettungszeichen gilt.

Pfeile, egal ob einzeln, zusätzlich montiert oder auf dem Schild integriert (Kombischild), sind nach ISO 7010 nur in Verbindung mit E001 und E002 (Notausgang links und Notausgang rechts) gültig.

Eine Brandschutz- und Notausgang-Beschilderung ist grundsätzlich nur in Verbindung mit einem richtungsweisenden Pfeil gültig!

Wie werden die Pfeile bei Rettungszeichen richtig eingesetzt?

Richtungspfeile dürfen je nach Bedarf in 45°-Schritten gedreht werden.

Ein nach OBEN zeigender Pfeil für die Laufrichtung geradeaus!

Richtungspfeile die nach oben zeigen, sollten für die Laufrichtung geradeaus verwendet werden. Diese Zusatzzeichen eignen sich zum Beispiel zum Anbringen über einer Tür (Türwächter) oder über einem Notausgang und werden nach ISO 16069 empfohlen.
Ein nach unten weisender Pfeil hingegen wird nach dem Leitfaden DIN SPEC 4844-4 lediglich zum Kennzeichnen eines Etagenwechsels empfohlen.

Die Praxis in Deutschland zeigt häufig etwas anderes: Häufig wird der nach unten zeigende Pfeil als Türwächter montiert - dies widerspricht jedoch den internationalen Gewohnheiten.

Kombischilder

Beispiel Kombischild nach EN ISO 7010Kombischild nach ISO 7010 "Notausgang links"

Ein Kombischild besteht aus einem (oder mehreren) Piktogrammen und bildet zusätzlich entweder einen Richtungspfeil (ISO 7010) oder Text (DIN 4844) ab. Ein Kombischild ist in den meisten Fällen rechteckig.

Standard oder individuell - Sicherheitszeichen und Rettungszeichen bei allbuyone kaufen

Sicherheitszeichen kaufen Sie am besten bei allbuyone – Ihr Experte für Eventbedarf. Neben einer Standard-Beschilderung aus unterschiedlichen Materialien, z.B. Rettungszeichen (Notausgang) auf Banner, Schilder, Fahnen, einer Notausgangsleuchte sowie einer Brandschutz-Kennzeichnung (Feuerlöscher) für den Brandfall entsprechend den Normen DIN EN ISO 7010 oder DIN 4844, führen wir auch individuelle Sicherheitskennzeichen für Veranstaltungen:

Individuelle Sicherheitskennzeichen für Veranstaltungen

Eine Sicherheitskennzeichnung und Gesundheitschutzkennzeichnung sowie Leitsysteme werden für Großflächen und Open-Air-Veranstaltungen oft durch eine individuelle Beschilderung realisiert. Die Sicherheitszeichen – in Größe und Form frei wählbar - werden auf unterschiedliche, dem Bedarf angepasste Materialien bedruckt. Für eine temporäre Sicherheitskennzeichnung führen wir kostengünstige

  • individuell bedruckte Schilder aus Dibond, Forex und Hohlkammer,
  • Fahnen (Bauzaunfahne, Containerfahne, Mast-Fahne)
  • und Banner aus Plane oder winddurchlässigen, textilen Materialien (Netz) in individuellen Übergrößen.

Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne persönlich!

Ob Indoor- oder Outdoor Event, alle gängigen Sicherheitszeichen können Sie in jeder beliebigen Größe und Form auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Materialien drucken lassen.

Geltende Vorschriften und Normen für Sicherheitszeichen

Eine ordentliche Kennzeichnung durch Sicherheitszeichen wird durch diverse Gesetze und Vorschriften geregelt. In Deutschland gelten hierfür insbesondere die ASR, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, mit der seit 2013 geltenden DIN EN ISO 7010. Diese europaweit und weitgehend auch international abgestimmte Norm hat in vielen Bereichen die Sicherheitskennzeichnung nach BGV A8 mit den Sicherheitszeichen nach DIN 4844 abgelöst.

DIN EN 7010 oder 4844-2 - welche Norm gilt denn nun?

Die ISO 7010 ist der aktuelle Kennzeichnungsstandard für Sicherheitszeichen. Die Kennzeichnung durch Symbole / Piktogramme OHNE TEXT transportiert Sicherheitsinformationen international für jedermann  verständlich. Sie findet in Arbeitsstätten, in öffentlichen Gebäuden sowie bei Veranstaltungen, auf Produkten und in Flucht- und Rettungsplänen Anwendung. Sie wurde vornehmlich entwickelt, um sprachunabhängige, einfach zu verstehende Sicherheitskennzeichen zu schaffen.

Eine bereits bestehende Sicherheitskennzeichnung nach älteren Vorschriften (BGV A8 / DIN 4844) fällt aber unter Bestandschutz. Sollten Sie Ihr Event- oder Firmengelände also noch nach der alten Norm beschildert haben, so gelten diese Schilder immer noch und können gegebenenfalls sogar ergänzt werden. Lediglich eine Kombination aus „neuen“ und „alten“ Rettungsschildern, oder eine neue Beschilderung durch „alte“ Sicherheitskennzeichen (z.B. nach DIN 4844-2) ist oftmals nicht erlaubt.

 Weitere Vorschriften für Sicherheitszeichen:

  • ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung“ (Kennzeichnungspflichten in Arbeitsstätten)
  • DIN EN 7010 „Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen“. Die europaweit geltende Norm legt Aussehen und Beschaffenheit von Rettungs-, Brandschutz-, Verbots-, Gebots-, und Warnzeichen fest. Sie wurde im Oktober 2012 veröffentlicht und im Frühjahr 2013 in die neuen technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie zu dieser Norm weiter unten.
  • DIN 4844 „Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ – weitgehend überholt, aber Bestandschutz!
  • ASR A2.3 / ISO 23601 „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ / Einheitliche Darstellung von Sicherheitszeichen, Gestaltung von Flucht- und Rettungsplan
  • DIN 67510 / DIN 1838 / ASR A3.4/7 (Ersatz für BGR 216) „Langnachleuchtende Pigmente und Produkte“/ „Beleuchtung“ „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme“
  • Gemäß DIN EN Norm 13501 und DIN 4102-B1 (Brandschutz-Norm) sollte das verwendete Material von Schildern in öffentlichen Innenräumen sowie in Arbeitsstätten schwer entflammbar sein.
  • ISO 3864 und ASR V3a.2 „Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen“ und  „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“ die u.a. die korrekte Erkennungsweite für Sicherheitskennzeichen bei Sehbehinderten regeln.

Amerikanische Events: In den USA gilt ein anderer Standard für Notausgang, Rettungszeichen und weitere Sicherheitskennzeichen. Entsprechende Vorschriften können Sie in folgenden Normen nachlesen:

  • ANSI Z535.3
  • ANSI Z535.4

Barrierefreie Sicherheitskennzeichnung

Für die barrierefreie (behindertengerechte) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung gilt auch die ASR V3a.2. „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“.

So müssen beispielsweise für Menschen mit Sehbehinderung die Sicherheitsaussagen der Sicherheitszeichen in vergrößerter Schrift dargestellt, oder hörbar oder taktil erfassbar sein - durch akustische Zeichen, auf Reliefplänen mit Brailleschrift - bzw. durch erhabende Bodenmarkierungen und Leitsysteme u.v.m. übermittelt werden.

Farbe, Form und Gestaltung sind festgelegt

Zwei Schilder im Vergleich. Darstellung nach DIN 4844 und ISO 7010Notausgangsschild nach DIN 4844 (alt)und ISO 7010 (neu)

Unter anderem beschreibt hauptsächlich die DIN EN ISO 7010 die Farbe und Form einer Beschilderung und die grafische Darstellung der Sicherheitszeichen (Fluchtweg-, Brandschutz-, Verbots-, Gebots- und Warnzeichen) durch Piktogramme (Symbole) auf den Schildern.

Die europaweit geltende Norm ist in vielen Bereichen der Nachfolger der Darstellregeln für Sicherheitskennzeichen nach DIN 4844. Sie ist international abgestimmt und weitgehend weltweit verständlich, da sie nicht textbasierend ist und damit Sprachschwierigkeiten ausschließt. Die Sicherheitskennzeichnung basiert bei der DIN 7010 nur auf Symbolen (Piktogramme) ohne Text. Nach "alter" Norm wurden beispielsweise die Männchen in der Farbe signalweiß dargestellt, die Tür befand sich daneben. Die DIN 7010 zeigt ein signalgrünes Männchen in einer Tür.

Die Farben der Sicherheitszeichen nach ISO 7010 sind in der ISO 3864-4 festgelegt. Beispielhaft wird der Farbregister RAL-F-14 verwendet. Folgende Farben (nach ISO 3864) können deshalb auch auf andere Materialien (z.B. Banner, Fahnen, kostengünstige Hohlkammerplatten usw. ) bedruckt werden:

Farben:

Farbe RAL RGB CMYK
Signalgelb 1003 232/191/40 5/20/90/0
Signalrot 3001 161/38/45 20/100/90/10
Signalgrün 6032 0/142/94 90/10/80/0
Signalblau 5005 0/72/115 100/40/0/40
Signalorange 2010 203/97/25 0/70/100/10
Signalschwarz 9004 14/19/19 100/90/100/80
Signalweiß 9003 255/255/255 0/0/0/0

Form:

  • Grüne Rettungszeichen: quadratisch
  • Blaue Gebotszeichen: rund
  • Rote Verbotszeichen: rund
  • Gelbe Warnzeichen: dreieckig
  • Rote Brandschutzzeichen: quadratisch
  • Kombizeichen (ein Zeichen mit mehreren Sicherheitsaussagen oder Richtungspfeil): rechteckig

 Sicherheitsbeleuchtung

In der ASR A1.3 ist auch festgelegt, dass Sicherheitsszeichen genügend beleuchtet werden müssen - durch Tageslicht oder Kunstlicht. Ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden, muss die Erkennbarkeit der Zeichen sowie die der Leitsysteme (ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optisches Sicherheitsleitsystem" - Flucht- und Rettungswege) auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung gegeben sein. Dies betrifft beispielsweise die oftmals schwer erkennbare Sicherheitskennzeichnung im Fall einer Verrauchung (Brandfall).

Events ohne Beleuchtung? - Langnachleuchtende Schilder

Sofern keine Sicherheitsbeleuchtung installiert ist, müssen laut ASR A1.3 die Schilder zumindest langnachleuchtend, also aus fluoreszierenden Materialien sein. Zwar können die Farben der Schilder durch Fluoreszenz nicht dargestellt werden, der Sicherheitsgewinn jedoch besteht darin, dass die Form und das Symbol weiterhin, beispielsweise für den Zeitraum einer Rettung, erkennbar bleiben.

Die Mindestanforderung an nachleuchtende Schilder ("Fluoreszenz") sind in der ASR A3.4/7 sowie in der DIN 67510 "Langnachleuchtende Pigmente und Produkte" nachzulesen. Auszug aus der DIN 67510:

Leuchtdichte Vorgaben nach DIN 67510
10 min nach Ausfall der Beleuchtung 20 mcd/m²
60 min nach Ausfall der Beleuchtung 2,8 mcd/m²
Abklingdauer 340 Minuten

Beleuchtung auf Veranstaltungen laut MVStättV

Neben den einschlägigen Normen macht die Musterversammlungsstättenverordnung klare Vorgaben in Bezug auf die Sicherheitsbeleuchtung in Versammlungsstätten und in Versammlungsräumen. Laut § 15 der MVStättVO "Sicherheitsbeleuchtung", "muss in Versammlungsstätten eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin gut zurechtfinden können." 

Des weiteren beinhaltet die MVstättV folgendes (Vgl. Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, Muster-Versammlungsstättenverordnung – MVStättVO in der Fassung Juni 2005):

Wo muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein?

(2) Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein:

  • in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren,
  • in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten),
  • für Bühnen und Szenenflächen,
  • in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume,
  • in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in Scheinwerfer- und Bildwerferräumen,
  • in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt werden,
  • für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen,
  • für Stufenbeleuchtungen.

(3) ¹In betriebsmäßig verdunkelten Versammlungsräumen, auf Bühnen und Szenenflächen muss eine Sicherheitsbeleuchtung in Bereitschaftsschaltung vorhanden sein. ²Die Ausgänge, Gänge und Stufen im Versammlungsraum müssen auch bei Verdunklung unabhängig von der übrigen Sicherheitsbeleuchtung erkennbar sein. 3Bei Gängen in Versammlungsräumen mit auswechselbarer Bestuhlung sowie bei Sportstadien mit Sicherheitsbeleuchtung ist eine Stufenbeleuchtung nicht erforderlich.

Schutzziele der MVStättVO sollten auch bei Veranstaltungen außerhalb des Geltungsbereichs eingehalten werden

Bei Veranstaltungen, die außerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung liegen, sollten die formulierten Schutzziele der Musterversammlungsstättenverordnung (§ 15 Satz 2) grundsätzlich trotzdem angewendet werden.

"Für Veranstaltungen die ganz oder teilweise im Dunklen stattfinden ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob eine Sicherheitsbeleuchtung vorgehalten werden muss und für welche Bereiche der Veranstaltungsfläche diese realisiert werden soll.

Ziele der Sicherheitsbeleuchtung:

  • Orientierung auf der Veranstaltungsfläche
  • Das Auffinden der Flucht- & Rettungswege
  • Das Auffinden der Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Erste-Hilfe)
  • Ermöglichung von Rettungseinsätzen, -maßnahmen
  • Beenden der Arbeitsvorgänge (beispielsweise auf Bühnen, an Verkaufsflächen, Imbiss, etc.)
  • Antipanik-Maßnahmen: Beruhigung der Besucher bei plötzlichem Ausfall der Beleuchtung"

Vgl. und weiterführende Information finden Sie hier: BaSiGo - Handbuch Sicherheitsbausteine Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung

Erkennungsweite

Besonders wichtig bei Großveranstaltungen: die Erkennungsweite durch ausreichend große Schilder sichern!

Laut ASR A1.3 (3.16) Ist die Erkennungsweite, "der größtmögliche Abstand zu einem Sicherheitszeichen, bei dem dieses noch lesbar bzw. erkennbar ist...". Bei der Auswahl einer geeigneten Sicherheitskennzeichnung steht die Erkennungsweite in Abhängigkeit mit der Größe der Schriftzeichen bzw. Symbole. Die laut ASR A1.3 empfohlende Größe von beleuchteten Schriftzeichen, Sicherheitszeichen und Zusatzzeichen ist im Zusammenhang mit der Erkennungsweite folgende:

Erkennungsweite in Meter Schriftzeichen 
(Ziffern und Buchstaben)
Höhe der Schriftgröße in mm
Verbots- und Gebotszeichen Durchmesser in mm
Warnzeichen Basis in mm Rettungs- Brandschutz- und Zusatzzeichen in mm
0,5 mm 2 mm 12,5 mm 25 mm 12,5 mm
1 m 4 mm 25 mm 50 mm 25 mm
2 m 8 mm 50 mm 100 mm 25 mm
3 m 10 mm 100 mm 100 mm 50 mm
4 m 14 mm 100 mm 200 mm 50 mm
5 m 17 mm 200 mm 200 mm 50 mm
6 m 20 mm 200 mm 200 mm 100 mm
7 m 23 mm 200 mm 300 mm 100 mm
8 m 27 mm 200 mm 300 mm 100 mm
9 m 30 mm 300 mm 300 mm 100 mm
10 m 34 mm 300 mm 400 mm 100 mm
11 m 37 mm 300 mm 400 mm 150 mm
12 m 40 mm 300 mm 400 mm 150 mm
13 m 44 mm 400 mm 600 mm 150 mm
14 m 47 mm 400 mm 600 mm 150 mm
15 m 50 mm 400 mm 600 mm 150 mm
16 m 54 mm 400 mm 600 mm 200 mm
17 m 57 mm 600 mm 600 mm 200 mm
18 m 60 mm 600 mm 600 mm 200 mm
19 m 64 mm 600 mm 600 mm 200 mm
20 m 67 mm 600 mm 900 mm 200 mm
21 m 70 mm 600 mm 900 mm 300 mm
22 m 74 mm 600 mm 900 mm 300 mm
23 m 77 mm 600 mm 900 mm 300 mm
24 m 80 mm 600 mm 900 mm 300 mm
25 m 84 mm 900 mm 900 mm 300 mm
26 m 87 mm 900 mm 900 mm 300 mm
27 m 90 mm 900 mm 900 mm 300 mm
28 m 94 mm 900 mm 900 mm 300 mm
29 m 97 mm 900 mm 900 mm 300 mm
30 m 100 mm 900 mm 900 mm 300 mm

Empfehlungen des Kreisverwaltungsreferat München (Branddirektion)

Der Leitfaden "Veranstaltungssicherheit", herausgegeben vom Kreisverwaltungsreferat München (Branddirektion), empfiehlt in Abhängigkeit der Sichtweite folgende Größe der Schilder: 

Sichtweite Beleuchtung Größe
15 m

innenbeleuchtet

beleuchtet

74 x 148 mm

148 x 297 mm

30 m

innenbeleuchtet

beleuchtet

148 x 297 mm

297 x 594 mm

Anbringung der Schilder

Laut ASR A1.3 sind Sicherheitszeichen deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Dies bedeutet:

  • in geeigneter Höhe (fest oder beweglich)
  • und beleuchtet (künstlich oder natürlich)
  • Warn-, Verbots- und Gebotszeichen müssen unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse am Zugang zu Gefahrenbereichen angebracht werden.
  • Besonders auf langgezogenen Fluren sollen Brandschutz- und Rettungszeichen (Notausgang) stets gut erkennbar in Laufrichtung angebracht werden.
  • Sicherheitszeichen müssen gegen etwaige Umwelteinflüsse am Anbringungsort widerstandsfähig sein.

Das KVR München rät: Damit eine Beschilderung (z.B. Flucht- und Rettungsweg) für kleinere Personen auch aus der Entfernung gut erkennbar ist, wird eine Anbringhöhe von mindestens 2 Metern empfohlen sowie, falls erforderlich, die Anbringung der Beschilderung  (z.B. Notausgänge) in voller Breite.

notausgangbanner-und-notausgangfahneGut sichtbar angebrachte Fluchtwegkennzeichnung mit Banner und Fahne

Notausgänge, Flucht- und Rettungswege

Ob Produktion und Veranstaltung oder Betriebsgelände, die Notausgänge sowie Flucht- und Rettungswege sind von besonderer Bedeutung. Vergewissern Sie sich, dass notwendige

  • Flucht- und Rettungspläne erstellt und an den wichtigen strategischen und
  • leicht erkennbaren Positionen aushängen. Die Flucht- und Rettungswege müssen immer
  • in voller Breite begehbar sein, sie dürfen
  • niemals verstellt werden und müssen sich
  • jederzeit leicht öffnen lassen.

Informieren Sie das Personal über die wichtigen Evakuierungs- und Brandschutzmaßnahmen. Hierzu zählt:

  • Verlauf der Flucht- und Rettungswege
  • Standorte der Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Machen Sie das Personal mit der Bedienung der Geräte vertraut.
  • Zeigen Sie die Lage der Sammelplätze.

Besonderheiten beim Rettungszeichen Notausgang

Die Notausgang-Kennzeichnung sowie die gut erkennbare Rettungsweg-Beschilderung spielen eine besonders wichtige Rolle - sie können im Unglücksfall Leben retten! 

Jeder einzelne Notausgang sollte in voller Breite des Ausgangs oder mindestens über der Tür mit einem Notausgangsschild gekennzeichnet werden. Oft sind zum Leiten des vollständigen Rettungsweges noch mehrere Schilder nötig. Im Rahmen der Brandschutzverordnung ist solch eine Beschilderung verpflichtend.

Eine Notausgang-Beschilderung ist ausschließlich mit einem richtungsweisenden Pfeil gültig. Ob sich dieser Pfeil direkt auf dem Schild oder als Zusatzzeichen neben dem Schild befindet, ist jedoch unerheblich.

Wieviele Notausgang-Schilder sind Pflicht?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich und kann anhand einer Gelände- bzw. Betriebsbegehung  entschieden werden. Die Feuerwehr oder Bauaufsichtsbehörde legt fest, welche Schilder in welchem Umfang benötigt werden und wieviele Rettungswege in welcher Breite vorhanden sein müssen (siehe auch Versammlungsstättenverordnung §7, Teil 2 - Allg. Bauvorschriften, Abschnitt Rettungswege §6-9).

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