
Das allbuyone Event Lexikon erklärt Begriffe, fachliche Ausdrücke und gängige Bezeichnungen aus der Eventbranche.
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ASR A1.3
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Das Akronym ASR steht für die ehemalige Bezeichnung „Arbeitsstättenrichtlinie“ der heutigen technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Es werden hierin sämtliche Anforderungen bezüglich des Stands der Technik, der hygienischen Anforderungen sowie der Arbeitsmedizin dargestellt, die für das Einrichten und das Betreiben von Arbeitsstätten gelten.
In der ASR A1.3, die seit März 2013 gültig ist, stehen alle Bestimmungen bezüglich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. Ganz konkret versteht man unter einer „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ eine Kennzeichnung, die mit Bezug auf eine Situation, eine Tätigkeit oder ein bestimmtes Objekt, durch ein Sicherheitszeichen (=Kombination von Farbe und geometrischer Form/graphisches Symbol), eine Farbe, ein Leuchtzeichen, ein akustisches Zeichen, durch verbale Kommunikation oder mittels eines Handzeichens eine Sicherheitsaussage macht.
Die Einhaltung dieser Vorschriften überprüfen entsprechende staatliche Organe (z.B. die Gewerbeaufsichtsämter der Länder).